13. Februar 2007 um 09:32 Uhr

Datenschutzerklärung für Websites

Voraussichtlich am 1. März wird das am 18. Januar vom Bundestag verabschiedete neue Telemediengesetz in Kraft treten. Ein wichtiger Aspekt ist dort das Thema Datenschutz: Werden auf einer Website personenbezogene Daten erhoben, muss man künftig eine Datenschutzerklärung anbieten, die detailliert über die Art und Nutzung der nutzerbezogenen Daten informiert. Streng genommen fängt das schon beim Speichern der IP-Adresse in den Webserver Logfiles an.

Der Dienstanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten [...].

Um also der drohenden Abmahnwelle zu entgehen, heißt es nun: Nachrüsten!

Zum weiterlesen:

4 Kommentare

Stefan

Stefan

14. Februar 2007 um 19:52 Uhr

Ich schiebe das jetzt schon seit einigen Wochen vor mir her. Sag mal bescheid, wenn du dein Impressum überarbeitet hast, dann lasse ich mich dort mal inspirieren :-)

Maurice

Maurice

15. Februar 2007 um 00:50 Uhr

Gar nicht so einfach. Woher z.B. soll der Otto-Normal-Blogger von nebenan wissen, wofür sein Blogsystem Cookies verwendet? Naja, das find ich schon noch raus.

Stefan

Stefan

15. Februar 2007 um 22:45 Uhr

Ich denke bei Otto-Normalverbraucher läge die Zuständigkeit für die technischen Details der Datenschutzerklärung beim Anbieter, also bei Twoday, Myblog, usw. Im deutschprachigen Raum sollten diese Dienste ihren Benutzern einfach fertige Textbausteine für das Impressum anbieten.

Das kann man von Blogger natürlich nicht verlangen, da müssen sich die Leute dann halt durch die “Google Privacy Policy” durchwühlen und die relevanten Teile extrahieren. Vielleicht ergreift ja jemand die Initiative und baut ein Informationsportal mit kompakten Darstellungen für die verschiedenen Weblog-Anbieter und Weblog-CMS auf.

Gerhard

Gerhard

26. Februar 2007 um 20:33 Uhr

Ihr habt aber schon mitgekriegt, dass es sich dabei um eine Ente handelt?