Datenschutzerklärung für Websites
Voraussichtlich am 1. März wird das am 18. Januar vom Bundestag verabschiedete neue Telemediengesetz in Kraft treten. Ein wichtiger Aspekt ist dort das Thema Datenschutz: Werden auf einer Website personenbezogene Daten erhoben, muss man künftig eine Datenschutzerklärung anbieten, die detailliert über die Art und Nutzung der nutzerbezogenen Daten informiert. Streng genommen fängt das schon beim Speichern der IP-Adresse in den Webserver Logfiles an.
Der Dienstanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten [...].
Um also der drohenden Abmahnwelle zu entgehen, heißt es nun: Nachrüsten!
Zum weiterlesen:
- Technikwürze Podcast 59
- Law-Blog zum Thema Datenschutzerklärung (hier gibts auch eine Musterdatenschutzerklärung)
- BMWi: Bundeskabinett beschließt Neuordnung des Medienrechts
Stefan
Ich schiebe das jetzt schon seit einigen Wochen vor mir her. Sag mal bescheid, wenn du dein Impressum überarbeitet hast, dann lasse ich mich dort mal inspirieren :-)